Auftrag zur Inbebetriebnahme
Nur vollständig ausgefüllte Aufträge können bearbeitet werden. Dieser Auftrag gilt als verbindlich!
§1 Projekt
System Engineering führt bei dem Projekt:
geplanter Inbetriebnahmebeginn (Datum): * eine Inbetriebnahme gemäß der nachfolgenden Bestimmungen kostenpflichtig durch. Bei dem Projekt werden ausschließlich VICON Komponenten und Anlagenteile in Betrieb genommen, die von der Fa. VICON Deutschland GmbH direkt oder über autorisierte Händler geliefert wurden. Der Umfang der Inbetriebnahme schließt folgende Anlagenteile ein:
§2 Angaben zum Auftragnehmer
Die folgenden Ansprechpartner stehen System Engineering während der Projektabwicklung zur Verfügung. Die genannten Personen sind berechtigt, eventuell erforderliche Zusatzaufträge sowie die Abnahme verbindlich für den Auftraggeber zu unterzeichnen.
§3 Voraussetzungen zur Durchführung einer Inbetriebnahme
1. Alle unter §1 genannten Anlagenteile sind montiert. 2. Alle erforderlichen Kabelverlegearbeiten sind abgeschlossen, durchgemessen und an den Endgeräten fertig konfektioniert und angeschlossen. In der Zentrale sind alle netzseitigen Kabel mit eindeutiger Bezeichnung an den entsprechenden Punkten aufgelegt zur Verfügung zu stellen. 3. Besondere projektbezogene Vereinbarung:
4. Der Auftraggeber hat System Engineering schriftlich über die Fertigstellung der Vorarbeiten und über den gewünschten Beginn der Inbetriebnahme zu unterrichten. (Fax Nr.: 04321/87954) 5. Einer der unter §2 genannten Ansprechpartner des Auftraggebers muß zum vereinbarten Inbetriebnahmetermin vor Ort zur Verfügung stehen. 6. Notwendige Hilfsmittel (z.B. Hebebühne, Baustrom) sind zur Inbetriebnahme durch Auftraggeber bereit zu stellen. Sollte einer oder mehrere der o.g. Punkte nicht erfüllt sein, so daß ein Mehraufwand oder ein Verschieben der Inbetriebnahme erforderlich ist, wird System Engineering diesen Mehraufwand gesondert nach Zeit und Aufwand in Rechnung stellen.
§4 Aufgaben und Arbeitsumfang der VICON Deutschland GmbH
1. Besichtigung aller Montageorte, an dem die unter §1 beschriebenen Anlagenteile montiert wurden.
2. Programmierung aller Zentralgeräte.
3. Qualitätsüberprüfung
4. Systeminbetriebnahme
Schulungen für das Personal des Nutzers sind im Leistungsumfang der Inbetriebnahme nicht enthalten. Bei Bedarf können Schulungen durch System Engineering gegen gesonderte Berechnung durchgeführt werden.
§5 Gebühren
Die Inbetriebnahme des Videosystems vor Ort wird nach tatsächlichem Aufwand in Arbeitseinheiten (AE) abgerechnet. (1 AE = 1 Minute entspricht 1,35 EUR) (Hinweis: anfallende Nebenkosten sind projektabhängig und können dem Auftragsformular entnommen werden.) Der Auftrag gemäß Inbetriebnahme-Auftragsformular zur Durchführung der Inbetriebnahme muß vom Kunden unterschrieben vorliegen!
An- und Abfahrten Für die An- und Abfahrten gilt eine Kilometerpauschale von 0,55 EUR zuzüglich der Wegeeinheiten (WE) von 1,25 EUR pro Minute.
Eventuell notwendige Hotelkosten zuzügl. der Spesen werden gesondert nach Belegen abgerechnet.
§6 Leistungen gegen gesonderte Berechnung
Zusätzlich geforderte Leistungen
§7 Rechnungsstellung
Alle Beträge sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Beanstandungen von Rechnungen sind unverzüglich der System Engineering schriftlich zu erheben.
§8 Vertragsdauer
Der Vertrag endet mit der Abnahme der in diesem Vertrag aufgeführten Leistungen. Bestätigt wird dies durch das Abnahmeprotokoll.
§9 Gewährleistung
Nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls besteht kein weiterer Gewährleistungsanspruch auf die erbrachten Dienstleistungen. Es besteht jedoch ein Anspruch auf die kostenlose Behebung von Mängeln, wenn sie bei der Abnahme in dem Protokoll erfaßt wurden, sofern sie den Inbetriebnahmeumfang der System Engineering betreffen.